Baulicher
Brandschutz
Ein Bauwerk ist immer dem Gefahrenfall „Brand“ ausgesetzt. Die Aufgabe von Planern und Architekten ist es, Brandschutz oder einen möglichen Brandfall bereits in der Entwurfsphase zu berücksichtigen. Denn die Vorbeugung eines Brandes besitzt einen ebenso hohen Stellenwert, wie die tatsächliche Brandbekämpfung durch die Feuerwehr im Ernstfall.
Während die Feuerwehr immer erst dann eingreift, wenn es bereits brennt, soll der bauliche Brandschutz dazu beitragen, dass Brände erst gar nicht entstehen oder auf möglichst enge Räume begrenzt bleiben. Deshalb müssen Bauteile, Bauwerke und bestenfalls auch die Möbel in der Lage sein, einem Feuer in bestimmtem Maße widerstehen zu können.
Die beim Bau und der Inneneinrichtung verwendeten Materialien und deren Brandverhalten (brennbar/nicht brennbar) nehmen einen wesentlichen Einfluss auf das Brandgeschehen. Das im Gebäude vorhandene Gefährdungspotential ist in erster Linie von Brandlasten abhängig. Sie beeinflussen den Verlauf eines Brandes maßgeblich.
BRANDSCHUTZ DURCH BETON
Zur Wahrung der allgemeinen Sicherheit und natürlich auch aus volkswirtschaftlicher Sicht muss ein sinnvoller baulicher Brandschutz folgende Schutzziele erfüllen:
Personenschutz,
Sachschutz der in Brand geratenen bzw. angrenzenden Bauwerke
Umweltschutz durch Minimierung des entstehenden Rauchs, toxischer Gase, sowie kontaminiertem Löschwasser.
Bei Verwendung von Bauteilen oder Möbeln aus Beton ist es möglich Wohngebäude so zu errichten, dass alle drei Schutzziele gleichzeitig erreicht werden.
Was kann Beton im Brandfall leisten?
Nach DIN EN 13501 Teil 1 werden Baustoffe in Klassen zum Brandverhalten eingestuft. Beton, als mineralischer Baustoff, erfüllt die Anforderungen der Brandschutzklasse A 1, weil er effektiv nicht brennbar ist.
Das heißt, dass er sich unter den im Brandfall üblicherweise auftretenden Temperaturen nicht entzündet.
Bei einem natürlichen Brand können Temperaturen von bis zu 1.000 °C entstehen. Welche Eigenschaften entwickelt in diesem Fall der Werkstoff Beton? :
Beton bleibt weitgehend fest,
Beton trägt nicht zur Brandlast bei,
Beton leitet den Brand nicht weiter,
Beton bildet keinen Rauch,
Beton setzt keine toxischen Gase frei.
Diese positiven Eigenschaften des Betons erlauben es Planern und Architekten ein, für den Bauherrn gegen Brandgefahr sicheres Gebäude inkl. der dazugehörigen Möbel, zu erschaffen.
Brandverhalten von Betonmöbeln
Beton kann hinsichtlich des Brandverhaltens allgemein ohne weiteren Nachweis in die Baustoffklasse A1 eingestuft werden.
Für diese Einstufung gibt es zwei Grundlagen:
1. Gemäß Entscheidung der Europäischen Kommision 96/603/EG vom 04. Oktober 1996 werden alle Produkte aus Beton, einschließlich Fertigbeton, Betonfertigteilen und Spannbetonprodukten in die Klasse A1 (Kein Beitrag zum Brand) eingestuft, sofern sie nicht mehr als 1% (gewichts- oder volumenmäßig) homogen verteiltes organisches Material enthalten.
2. Nach DIN 4102-4:2016-05 wird Beton, auch mit üblichen Anteilen von Mörtel- und Betonzusatzmitteln, der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1:1998-05 zugeordnet. Diese Klassifizierung ist auch in der Zeile A2.2.1.3 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2017-1 herangezogen.
Beide Einstufungen basieren für Deutschland darauf, dass der Beton der europäischen und nationalen Betonnorm DIN EN 206 (derzeit DIN EN 206-1:2001-07) und DIN 1045-2:2008-08 entspricht und die Betonbauteile ausschließlich aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton bestehen. Sofern dem Beton nicht genormte Ausgangszustoffe zugefügt werden, z.B. auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, sind ggf. die Einschränkungen aus der Zulassung zum Brandverhalten zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für organische Stoffe.
Brandschutzmöbel von CO33
Die Einhaltung der normativen Anforderungen an den von uns verwendeten Beton ergibt sich aus unseren Zertifizierungsunterlagen (Zertifikat nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2).
Der von uns für unsere Tischgestelle verwendete Rohstahl entspricht der Brandschutzklasse A. Handelsübliche Lackierungen und Pulverbeschichtungen sind nicht für den Brandschutz geeignet. Deshalb werden unsere Tischgestelle auf Wunsch, zum Schutz vor Rost, mit einer speziell für den Brandschutz genehmigten Pulverbeschichtung versehen.